G Nachrechnung von Straßenbrücken
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Normen
Für Straßenbrücken regelt seit dem Jahre 2011 die „Nachrechnungsrichtlinie“ [1] die allgemeine Vorgehensweise und die Details der Brückennachrechnung. Neben dieser Norm sind natürlich noch die konkreten Normen zur Belastung und zur Bemessung zu beachten.
Soll die Tragsicherheit einer bestehenden Brücke nur erhalten werden (Sanierung), so gilt diese Nachrechnungrichtlinie nicht[2]. In solchen Fällen (bzw. auch nach Abstimmung mit den Obersten Straßenbaubehörden) darf der "letzte Normungsstand vor Einführung der DIN - Fachberichte" angewandt werden[3].