G Anprall

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Gelegentlich sind auch Anpralllasten zu untersuchen. Die wesentlichten Angaben dazu findet man im Handbuch zum Eurocode...der Schiffsanpralll ist in der DIN EN 1991-1-7/NA geregelt.

Die DIN EN 1991-1-7 regelt den Schiffsanprall im Abschnitt 4.6.2. Dort wird auf den Anhang C Tabelle C.3 verwiesen, welche "Anhaltswerte für dynamische Kräfte" in Abhängigkeit der CEMT-Klasse beinhaltet.

Unter (4) der o.g. Stelle findet sich dann der Wert für die "äquivalente statische Kraft" von 1 MN. In der DIN EN 1991-1-7/NA unter NDP zu 4.6.2(4) findet man letztlich auch noch die Belastungsfläche. Dort erfolgt auch eine Aussage, wie groß die Brückendurchfahrtshöhe sein muss, damit man diese Last vernachlässigen kann.

Oft werden spezielle Anprallkonstruktionen (z.Bsp. betongefüllte Hohlprofile) ausgeführt.

s.a. [EC 1 Kap. VI Abschn. 4.6].

Weiterhin ist der Anprall im gleisnahen Bereich zu beachten.

Mit den Anpralllasten wird nur der Grenzzustand der Tragfähigkeit untersucht. [EC1 Kap. I Abschn. 6.4.3.3 Glg. 6.11c]. Die für die Entwurfsplanung typische Lagertabelle [EC1 Anhang NA.E Tab. NA.E.2] beinhaltet keine Angaben zum Anprall; also muss man das ggf. gesondert notieren. Die Tab. NA.E.1 listet die Anpralllasten auf. Aber wer füllt die schon aus? 😌