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Version vom 11. September 2019, 07:38 Uhr
Normen
Für die Bahnbrücken gilt die Richtlinie 805 "Tragsicherheit bestehender Eisenbahnbrücken". Seit 2011 werden bestehende Straßenbrücken auf der Grundlage der "Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand" bearbeitet.
Speziell für die neuen Bundesländer gab es 1992 die "RICHTLINIE zur Tragfähigkeitseinstufung bestehender Straßenbrücken der neuen Bundesländer in Lastklassen nach DIN 1072, Ausg. Dez. 1985".
In der ehemaligen DDR galt die TGL 12999 "Nachrechnung bestehender Straßenbrücken". Die Lektüre dieser Norm ist schon wirklich erheiternd. Es finden sich ein paar Hinweise auf die Einführung der ersten DIN 1072 im Jahr 1925.
Übersicht bewahren
Die Nachrechnung eines Überbaus ist häufig aufwendiger, als die Berechnung eines Neubaus!
Vor allem muss man die Übersicht bewahren. Ich erzeuge zuerst einmal eine "Zentraldatei" mit:
Baustoffen Querschnitten System Ausgangslastfälle ggf. Vorspannung ggf. ausgefilterte Extremwerte (z.Bsp. Stabschnittgrößen, Lagerkräfte...) ggf. Bauablauf
Bei den alten Brückenklassen ist zu beachten, dass bei den einzelnen Bauteile im Normalfall unterschiedliche Schwingbeiwerte anzusetzen sind.
Dann kommt z.Bsp. die "Bemessung Längsträger":
Grenzzustand der Tragfähigkeit Grenzzustände der Gebrauchstauglichkeit (nur Straßenbrücken) Ermüdung
Dazu wird die "Zentraldatei" über "copy..." in die Bemessungsdatei eingebunden. Somit arbeiten alle Datenbanken (da kommen schon ein paar zusammen) mit der gleichen Zentraldatei! Bei den Plattenbalken (s.Satz grp2) lässt sich dass nicht ganz konsequent durchziehen.
Letztlich kommt dann noch die Zusammenstellung der Lagerkräfte.
In jedem Ordner
Zentraldatei (System...Lasten....) Längsträger (vorhandene Bewehrung, Dekompression...) ... Fahrbahnplatte (GZT...Betonspannungen...) Lager (Tabellen...)
werden entsprechende Grafikdateien erzeugt, welche dann immer den aktuellen Stand darstellen.
Bemessung
Für die Bemessung gibt die Nachrechnungsrichtlinie einiges vor. Grundsätzlich müssen hier weitergehende Betrachtungen erfolgen. Insbesonders darf man nicht einfach eine "Standardbemessung" laufen lassen.