G konstruktive Hinweise Stahlbrücken: Unterschied zwischen den Versionen
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Überhöhung s. EC 3 Kap. II Abschn. 7.1(3) und 7.5 | Überhöhung s. EC 3 Kap. II Abschn. 7.1(3) und 7.5 | ||
und: Im ARS 22/2012 Anlage 5 wird für die Überhöhungsberechnung ein ψ2=0,2 festgelegt. | |||
Endquerträger s. EC 3 Kap. II Abschn. 7.8.2 | Endquerträger s. EC 3 Kap. II Abschn. 7.8.2 | ||
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Die früher in der ZTV-ING geregelten Toleranzen sind nunmehr der DIN EN 1090-2 zu entnehmen. | Die früher in der ZTV-ING geregelten Toleranzen sind nunmehr der DIN EN 1090-2 zu entnehmen. |
Version vom 6. März 2020, 14:33 Uhr
Vorbemerkungen
Hier sammle ich Informationen zum Stahlbrückenbau.
Konstruktion
Öffnungen: mindestens 60x80cm [ZTV-ING Teil 4 Abschn. 1 3(10)]
Überhöhung s. EC 3 Kap. II Abschn. 7.1(3) und 7.5 und: Im ARS 22/2012 Anlage 5 wird für die Überhöhungsberechnung ein ψ2=0,2 festgelegt.
Endquerträger s. EC 3 Kap. II Abschn. 7.8.2
Fertigung
Die früher in der ZTV-ING geregelten Toleranzen sind nunmehr der DIN EN 1090-2 zu entnehmen.