G Teilsicherheits- und Kombinationsbeiwerte

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Diese Thema ist unerschöpflich und wer denkt, er macht es dieses mal richtig...der hört wahrscheinlich in seinem Hinterkopf ein leies Lachen!

In allen möglichen Dokumenten:

  • DIN EN
  • RiLi 804...
  • ELTB
  • ZTV-ING
  • ARS

werden Vorgaben für diesen oder jenen Wert gemacht. Oft werden diese Faktoren auch bauartspezifisch festgelegt bzw. es werden andere Vorgaben für ungültig erklärt.

Hier trage ich fortlaufend einfach mal so zusammen, was mir da so vor die Lesebrille läuft.

ELTB

In der ELTB (Teil I Kap. 8.8.2 S. 116) wird der Wert ψ1 für die Einwirkung SW/2 mit 0,8 festgelegt. Im EC 1 steht (Kap. I Tab. A2.3) der Wert ψ1=1,0.

EC1

SW/2

Und nicht vergessen: für SW/2: ψ0==0! also ist SW/2 im GZT Leiteinwirkung oder fällt komplett raus.

Auch soll für das SW/2 beim der Ermittling der Fliehkräfte die Geschwindigkeit mit max. 80km/h angesetzt werden.

Außerdem beträgt der Teilsicherheitsfaktor für SW/2 lediglich γu lediglich 1,2.

Mehrgleisigkeit

Bei mehrgleisigen Brücken ist darauf zu achten, dass der Wert ψ1=0,8...0,7...0,6 für das LM71 und SW/0 von der Anzahl der belasteten Gleise abhängig ist.

Auch der dynamische Beiwert Φ (bzw. LΦ) hängt von getrennten Tragfunktionen [EC 1Kap. III Abschn. 6.4.5.3 (3)] ab.

Schlagwörter

SW/2, ELTB, LM71, Mehrgleisigkeit