G Nachrechnung von Bahnbrücken: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ITP
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(7 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
== Allgemeines ==
== Allgemeines ==
Die [[L Tragsicherheit bestehender Eisenbahnbrücken RiLi 805|RiLi 805]] ist eine tolle Norm; aber zuerst ist immer die Frage zu klären, ob man die aktuelle Version vor sich hat 😫 und außerdem sind die vielen Querverweise auf andere Abschnitte der RiLi 805 sowie auf andere Normen zu verfolgen.
Die [[L Tragsicherheit bestehender Eisenbahnbrücken RiLi 805|RiLi 805]] ist eine tolle Norm; aber zuerst ist immer die Frage zu klären, ob man die aktuelle Version vor sich hat 😫 und außerdem sind die vielen Querverweise auf andere Abschnitte der RiLi 805 sowie auf andere Normen zu verfolgen.
Insbesonders die Regelungen zu "Setzungen" und "Ermüdung" können einem viel Arbeit abnehmen. Klasse sind auch die geringen Teilsicherheitsbeiwerte. Beachte aber die Teilsicherheiten auf der Materialseite: <ref>805.0202 Abschn. 2</ref>.
Insbesonders die Regelungen zu "Setzungen" und "Ermüdung" können einem viel Arbeit abnehmen. Klasse sind auch die geringen Teilsicherheitsbeiwerte. Beachte aber die Teilsicherheiten auf der Materialseite: <ref>805.0202 Abschn. 2</ref>.
Besonders toll ist die Thematik Gebrauchstauglichkeit geregelt: entfällt!!!  👍 <ref>805.0101 Abschn. 4 (11)</ref>.
Besonders toll ist die Thematik Gebrauchstauglichkeit geregelt: entfällt!!!  👍 <ref>805.0101 Abschn. 4 (11)</ref>.
Zeile 7: Zeile 8:
[[Datei:6-feldriges-gewölbe.jpg|gerahmt|großes Gewölbe]]
[[Datei:6-feldriges-gewölbe.jpg|gerahmt|großes Gewölbe]]
Bei den Gewölbebrücken ist (gemeinsam mit dem EBA) zu überlegen, ob ggf. eine [[C nichtlineare Arbeitslinie Mauerwerk|nichtlineare Berechnung]] zum Ziel führt.
Bei den Gewölbebrücken ist (gemeinsam mit dem EBA) zu überlegen, ob ggf. eine [[C nichtlineare Arbeitslinie Mauerwerk|nichtlineare Berechnung]] zum Ziel führt.
Allein der Abschn. "Zweck und Anliegen" der RiL 805.0203 bedarf einer besonderen Würdigung. Der absolute Bringer steht aber im Abschnitt 5(6): '''zulässige Zugspannungen von 20%''' der Druckspannungen!!!


Nach der:
Nach der:
Zeile 14: Zeile 16:
besteht keine Begrenzung der klaffenden Fuge.
besteht keine Begrenzung der klaffenden Fuge.


Auch die Richtlinie 805 (Ausgabe 2008) stellt keine Forderungen bzgl. der minimalen Druckzonenhöhe. In der Ausgabe von 1997 war das noch der Fall.
Die Richtlinie 805.0203 (Abschn. 7(6); Ausgabe 2010) stellt eine Forderungen bzgl. der maximal zulässigen klaffenden Fuge. Dies gilt aber nur für die Pfeiler und Widerlager.


Wenn sich also ein Gleichgewichtszustand über ausschließlich Druckspannungen finden lässt, so ist die Tragfähigkeit rechnerisch nachgewiesen.
Wenn sich also ein Gleichgewichtszustand über ausschließlich Druckspannungen finden lässt, so ist die Tragfähigkeit rechnerisch nachgewiesen.
 
<gallery widths="260" heights="195" perrow="3">
Gewoelbe.JPG|System
Arbeitslinie_mauerwerk.JPG|nichtlineare Arbeitslinie
Iteration.JPG|Iterationsverlauf
</gallery>
[[Kategorie:Brückennachrechnungen]]
[[Kategorie:Brückennachrechnungen]]
[[Kategorie:RiL 805]]

Aktuelle Version vom 26. November 2020, 13:39 Uhr

Allgemeines

Die RiLi 805 ist eine tolle Norm; aber zuerst ist immer die Frage zu klären, ob man die aktuelle Version vor sich hat 😫 und außerdem sind die vielen Querverweise auf andere Abschnitte der RiLi 805 sowie auf andere Normen zu verfolgen.

Insbesonders die Regelungen zu "Setzungen" und "Ermüdung" können einem viel Arbeit abnehmen. Klasse sind auch die geringen Teilsicherheitsbeiwerte. Beachte aber die Teilsicherheiten auf der Materialseite: [1]. Besonders toll ist die Thematik Gebrauchstauglichkeit geregelt: entfällt!!! 👍 [2].

Gewölbebrücken der Bahn

großes Gewölbe

Bei den Gewölbebrücken ist (gemeinsam mit dem EBA) zu überlegen, ob ggf. eine nichtlineare Berechnung zum Ziel führt. Allein der Abschn. "Zweck und Anliegen" der RiL 805.0203 bedarf einer besonderen Würdigung. Der absolute Bringer steht aber im Abschnitt 5(6): zulässige Zugspannungen von 20% der Druckspannungen!!!

Nach der:

   DIN 1053-100 Abschn. 5.4, Abschn. 8.9.1.2 sowie Abschn. 9.9.1.2

besteht keine Begrenzung der klaffenden Fuge.

Die Richtlinie 805.0203 (Abschn. 7(6); Ausgabe 2010) stellt eine Forderungen bzgl. der maximal zulässigen klaffenden Fuge. Dies gilt aber nur für die Pfeiler und Widerlager.

Wenn sich also ein Gleichgewichtszustand über ausschließlich Druckspannungen finden lässt, so ist die Tragfähigkeit rechnerisch nachgewiesen.

  1. 805.0202 Abschn. 2
  2. 805.0101 Abschn. 4 (11)