G Lärmschutzwände auf Bahnbrücken

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Allgemeines

Bei entsprechend schlanken Konstruktionen ist vor allem die Schwingungsanfälligkeit zu überprüfen. Ansonsten gilt es neben den statischen Nachweisen auch Ermüdungsnachweise zu führen. Natürlich brauchen die verwendeten Bauelemente eine Zulassung der Bahn.

Normen

Ein Feuerwerk an Normen regelt die Arbeit eines Statikers. 🤣

Zuerst gilt die RiLi 804.5501 Abschn. 5. Dort wird auf EC 1-4 verwiesen. Dabei gilt es zwei Fälle zu betrachten: der Mindestwert für den Wind ergibt sich aus dem NA.N zu EC 1-4 (Wind auf Brücken), dieser ist mit Wind nach Abschnitt 7.4 EC 1-4 (Wind auf freistehende Wände) zu vergleichen. Dazu kommt die Druck - Sog Wirkung [EC 1- 2 Abschn. 6.6]. Und überlagert wird das entsprechend der RiLi 804.5501 Abschn. 5.5. Dort wird nur der (statische) Wind mit einem Kombinationsbeiwert von 0,6 reduziert! Dazu gilt es die Grenzwerte der RiLi 804.5501 Abschn. 5.4.1 zu beachten: UiG!

Für die Frage der Resonanz gilt die RiLi 804.5501 Anhang A05, welche einen erneut in die Abgründe der nationalen Anhänge EC 1-4 führt.

Es sind auch Verformungsnachweise zu führen: DIN EN 1794-1, A.3.2.2 a.

Bei Lärmschutzwänden, welche nicht auf Brücken stehen (also auf freier Strecke), muss der Mindestwert nach Anhang NA.N der Windnorm nicht berücksichtigt werden.

Nachweise

Grundbau:

  • Bettungsspannungen am Pfahl
  • Pfahlkopfverschiebung
  • bei schlechen Baugrund: vertikale Lastabtragung

Stahlbau:

  • allgemeiner Spannungsnachweis
  • Dauerfestigkeit entsprechend Kerbfall
  • Pfahlkopfverschiebung
  • Pfahleinspannung

ggf. Sockelelemente

  • Tragfähigkeit
  • Rissbreitennachweis
  • (Ermüdung)