G Bauartunabhängige Nachweise: Unterschied zwischen den Versionen

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* Verwindung des Überbaus
* Verwindung des Überbaus
* Vertikale Verformung des Überbaus
* Vertikale Verformung des Überbaus
* horizontale Verschiebung des Überbaus
* Querverformungen und Querschwingungen des Überbaus
* Querverformungen und Querschwingungen des Überbaus
* max. vertikale Durchbiegung für den Reisendenkomfort
* max. vertikale Durchbiegung für den Reisendenkomfort
* Belastbarkeitswerte ẞ<sub>71</sub>
* Festlegung der Überhöhung
Weiterhin gibt es Grenzwerte für die Verformungen an Längsfugen <ref>RiL 804.3101 Abschn. 2 (4)</ref>.


== Details ==
== Details ==
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! Nachweis !! Norm !! Hinweise
! Nachweis !! Norm !! Hinweise
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| Resonanzrisiko || RiL 804.3101 Abschn. 3 || s. Abschn. 2 "Entfall der dynamischen Berechnung", ersetzt EC 1 Kap. III 6.4.4
| Resonanzrisiko || RiL 804.3101 Abschn. 3, ersetzt EC 1 Kap. III 6.4.4 || s. Abschn. 2 "Entfall der dynamischen Berechnung"
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| Schienenspannungen || RiL 804.3401 || ersetzt einzelne Abschn. des EC
| Schienenspannungen || RiL 804.3401, ersetzt einzelne Abschn. des EC || [[G Berechnung von Schienenspannungen|s. Schienenspannungen]]
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| Endtangentenwinkel || EC 1 Kap. I A2.4.4.2.3 und RiL 804.3101 Abschn. 2 Tab. 3 und Bild 2 || einschl. T sowie α und Φ
| Endtangentenwinkel || EC 1 Kap. I A2.4.4.2.3 und RiL 804.3101 Abschn. 2 Tab. 3 und Bild 2 || einschl. T (oben '''oder''' unten wärmer) sowie α und Φ, aber nur eingleisige Belastung <ref>EC 1 Kap. III Tab. 6.10 "Reisendenkomfort"</ref>
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| Verformungswege an Überbauenden || EC 1 Kap. I A2.4.4.2.3 und RiL 804.3101 Abschn. 2 Tab. 2 und Bild 1 || α und Φ <ref>EC 1 Kap. III Tab. 6.11 Fußnote a)</ref>
| Verformungswege an Überbauenden || EC 1 Kap. I A2.4.4.2.3 und RiL 804.3101 Abschn. 2 Tab. 2 und Bild 1 || α und Φ <ref>EC 1 Kap. III Tab. 6.11 Fußnote a)</ref> , aber nur Lastgruppe 11
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| Verwindung des Überbaus || EC 1 Kap. I A2.4.4.2.2 || α und Φ  
| Verwindung des Überbaus || EC 1 Kap. I A2.4.4.2.2 || α und Φ  
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| horizontale Längsverschiebung || RiL 804.3401 Abschn. 7 (1) zweiter Spiegelstrich || 5mm: einschl. α  und "aller möglichen Einflüsse"; gehört zu den Schienenspannungen  
| horizontale Längsverschiebung || RiL 804.3401 Abschn. 7 (1) zweiter Spiegelstrich || 5mm: einschl. α  und "aller möglichen Einflüsse"; gehört zu den Schienenspannungen  
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| Nachweis 1 || 1450–1479 Herzog von Bayern-Landshut || Sohn Heinrichs&nbsp;XVI.
| Querverformung und Querschwingung || EC 1 Kap. I Abschn. A2.4.4.2.4 || einschl. T, Wind... sowie α und Φ; Querschwingungen sind nur für eingleisige Stahlüberbauten nachzuweisen
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| maximale vertikale Durchbiegung für den Reisendenkomfort || EC 1 Kap. I Abschn. A2.4.4.3 || nur ein Gleis, α=1 und Φ, ẟ nicht größer L/600
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| Ermittlung der [[G Belastbarkeitswerte beta-71|Belastbarkeitswerte]] ẞ<sub>71</sub> || RiL 804.3201 ||
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| Nachweis 1 || 1479–1503 Herzog von Bayern-Landshut || Sohn Ludwigs&nbsp;IX.
| Überhöhung || RiL 804.1101  Abschn. 5.1 (6); s.a. 804.9010 Kap. 7, dort 25% aus dem Verkehr || ab L>15m, ψ<sub>2</sub>=0,20, quasi - ständige Einwirkungskombination
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[[Kategorie:Stählerne Eisenbahnbrücken]]
[[Kategorie:Stählerne Eisenbahnbrücken]]
[[Kategorie:WIB]]
[[Kategorie:WIB]]
[[Kategorie:RiL 804]]

Aktuelle Version vom 19. Oktober 2021, 12:11 Uhr

Vorbemerkungen

Bei Eisenbahnbrücken sind "unabhängig von der Bauart" einige zusätzliche Nachweise zu führen [1]. Dabei geht es im Wesentlichen um Verformungen. Diese Nachweise sollten in der Entwurfsphase geführt werden, da sie für die gesamte Konstruktion maßgebend werden können. Oft kann man diese Nachweise nur dadurch erfüllen, indem man die Konstruktion grundlegend verändert. Wenn der Blick auf den Bauwerksplan ein mulmiges Gefühl im Bauch erzeugt: dann diese Nachweise führen!

Bei jedem Nachweis muss man schauen, mit welchen Lasten konkret der Nachweis zu führen ist, da gibt es alle möglichen Kombinationen.

Manche Nachweise sind nur für bestimmte Konstruktionen (eingleisige Stahlüberbauten) zu führen; beim Resonaznachweis lohnt es sich immer zu prüfen, ob selbiger ggf. entfallen kann.

Und: für einen kleinen Stahlbetonrahmen sind diese Nachweise sicher erfüllt?!!!

Liste der Nachweise

  • Resonanzrisiko
  • Schienenspannungen; inklusive Längsverschiebungen
  • Endtangentenwinkel
  • Verformungswege an Überbauenden
  • Verwindung des Überbaus
  • Vertikale Verformung des Überbaus
  • horizontale Verschiebung des Überbaus
  • Querverformungen und Querschwingungen des Überbaus
  • max. vertikale Durchbiegung für den Reisendenkomfort
  • Belastbarkeitswerte ẞ71
  • Festlegung der Überhöhung

Weiterhin gibt es Grenzwerte für die Verformungen an Längsfugen [2].

Details

Nachweis Norm Hinweise
Resonanzrisiko RiL 804.3101 Abschn. 3, ersetzt EC 1 Kap. III 6.4.4 s. Abschn. 2 "Entfall der dynamischen Berechnung"
Schienenspannungen RiL 804.3401, ersetzt einzelne Abschn. des EC s. Schienenspannungen
Endtangentenwinkel EC 1 Kap. I A2.4.4.2.3 und RiL 804.3101 Abschn. 2 Tab. 3 und Bild 2 einschl. T (oben oder unten wärmer) sowie α und Φ, aber nur eingleisige Belastung [3]
Verformungswege an Überbauenden EC 1 Kap. I A2.4.4.2.3 und RiL 804.3101 Abschn. 2 Tab. 2 und Bild 1 α und Φ [4] , aber nur Lastgruppe 11
Verwindung des Überbaus EC 1 Kap. I A2.4.4.2.2 α und Φ
vertikale Verformung des Überbaus EC 1 Kap. I A2.4.4.2.3 [5] L/600; α und Φ [6]
horizontale Längsverschiebung RiL 804.3401 Abschn. 7 (1) zweiter Spiegelstrich 5mm: einschl. α und "aller möglichen Einflüsse"; gehört zu den Schienenspannungen
Querverformung und Querschwingung EC 1 Kap. I Abschn. A2.4.4.2.4 einschl. T, Wind... sowie α und Φ; Querschwingungen sind nur für eingleisige Stahlüberbauten nachzuweisen
maximale vertikale Durchbiegung für den Reisendenkomfort EC 1 Kap. I Abschn. A2.4.4.3 nur ein Gleis, α=1 und Φ, ẟ nicht größer L/600
Ermittlung der Belastbarkeitswerte71 RiL 804.3201
Überhöhung RiL 804.1101 Abschn. 5.1 (6); s.a. 804.9010 Kap. 7, dort 25% aus dem Verkehr ab L>15m, ψ2=0,20, quasi - ständige Einwirkungskombination

Einzelnachweise

  1. ergänzende Festlegungen: Nachweise unabhängig von der Bauart, RiL 804.3101
  2. RiL 804.3101 Abschn. 2 (4)
  3. EC 1 Kap. III Tab. 6.10 "Reisendenkomfort"
  4. EC 1 Kap. III Tab. 6.11 Fußnote a)
  5. EC 1 Kap. III Tab. 6.10 sowie 6.11 Fußnote a)
  6. EC 1 Kap. III Tab. 6.11 Fußnote a)