C Nachweise im Massivbau: Unterschied zwischen den Versionen

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* Nachrechnungsrichtlinie (1. Ergänzung): hier wird im Abschn. 12.2.2 (6) ebenfalls eine Reduzierung 40-70% zugelassen.
* Nachrechnungsrichtlinie (1. Ergänzung): hier wird im Abschn. 12.2.2 (6) ebenfalls eine Reduzierung 40-70% zugelassen.


Da hilft nur der gesunde Ingenieurverstand
Da hilft nur der gesunde Ingenieurverstand.


== GZG ==
== GZG ==

Version vom 25. Juli 2023, 16:04 Uhr

Allgemeines

Hier sammle ich meine Informationen zur Bemessung im Massivbau: da kommt was zusammen!

GZT

Torsionssteifigkeit

Hier gibt es in der Norm recht unterschiedliche Auffassungen:

  • EC 2: In der Norm EC 2 Teil 2wird im Abschnitt 6.3.1 keine Reduzierung der Torsinssteifigkeit zugelassen
  • RiL 804: hier wird im Abschnitt 2(4) der RiL 804.4201 ausdrücklich eine Reduzierung auf 50% zugelassen
  • Nachrechnungsrichtlinie (1. Ergänzung): hier wird im Abschn. 12.2.2 (6) ebenfalls eine Reduzierung 40-70% zugelassen.

Da hilft nur der gesunde Ingenieurverstand.

GZG