G Schwingungsanfälligkeit
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Vorbemerkungen
In der DIN EN 1991-1-4/NA.C.2 wird ein Kriterium für die Beurteilung der Schwingungsanfälligkeit von Bauwerken (bzw. Bauteilen) festgelegt. Andere Normen (vor allem RiLi 804.5501 Abschn. 5.3 (1) Lärmschutzwände) nehmen auf dieses Kriterium bezug, derart, dass die Erfüllung des Kriteriums als Voraussetzung für quasistatische Belastung gilt. Bei der Berechnung ist auf die Abweichungen zwischen der DIN EN 1991-1-4 und dem nationalen Anhang zu achten.
Schlagworte
Schwingungsanfälligkeit, Wind, Lärmschutzwände, Torsionsbalken