G Bohrpfähle
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Normen
Bisher galten die DIN 4014 bzw. die ZTV-ING.
Aktuell gilt die DIN EN 1536 (12-2010). Diese wird auch in der aktuellen ZTV-ING benannt.
innere Tragfähigkeit
Wenn man bei der inneren Tragfähigkeit mit normaler Bewehrung nicht zurecht kommt, so kann auch einen "Verbundpfahl" diskutiert werden. Zumindest theoretisch kann auch ein Kopfgelenk ausgeführt werden.
Ein zweiter (innerer) Bewehrungskorb sollte vermieden werden, entspricht aber durchaus dem Regelwerk.
Der lichte Abstand zwischen den Längseisen soll 10cm nicht unterschreiten.