Brückennachrechnungen

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Für die Brückennachrechnungen stehen zwei recht ordentliche Vorschriftenwerke zur Verfügung. Die Bahnbrücken sind auf der Grundlage der RiLi 805 zu bearbeiten. Dort werden in der Tab. 1 relativ kleine Teilsicherheitsbeiwerte festgelegt. Von der RiL 805 habe ich drei Versionen im Regal stehen. 🤣

Bei den Straßenbrücken gilt die Nachrechnungsrichtlinie. Mit beiden Normen kann man schon ziemlich an "die Grenzen gehen". Wesentlich ist natürlich die Qualität des Ausgangsmaterials.

Beim Nachweis bestehender Brücken für Schwerlasttransporte erfolgt klassischerweise ein Schnittgrößenvergleich; aber gelegentlich muss man auch hier in die Nachweisführung einsteigen.


Projektdaten Brückennachrechnung
Jahr Projektnummer [[[Kategorie:Normen|Norm]]] Stufe Konstruktion Stützweite Material Besonderheit
2009 1-2-2009 805 1 10 kleine Gewölbe 3...6,6 m Mauerwerk Erweiterung auf zweigleisige Befahrung 11340,-
2010 2-III-2010 805 1 6-feldriges Gewölbe 154 m Mauerwerk Bogen, Erhöhung der Geschwindigkeit auf 90 km/h 5400,-
2010 3-III-2010 805 3 3-feldriges Gewölbe 19,1 m Mauerwerk Erweiterung auf zweigleisige Befahrung 5300,-
2010 1-II-2010 805 2 Stahlbrücke 18 m Stahl genietet 2520,-
2010 1-II-201 805 3 3-feldriger Hohlkasten 55,1 m Spannbeton Zulassung des alten Spannverfahrens nicht auffindbar 5000,-
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Spannungsgrafik