G Behelfsbrücken der Bahn

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Hilfsbrücken sind häufig unter komplizierten Randbedingungen zu planen. Diese Brücken sind typengeprüft und daher nicht weiter zu betrachten. Aber die Montage, die Auflagerung und auch die notwendigen Kontrollen sind zu planen.

Normen:

  • 804.4110 (Hilfsbrücken)
  • 804.4111 (Hilfsbrücken Geschwindigkeitsbereich 90 km/h < V <= 120 km/h)
  • 804.9050 (Planungs- und Einbauhinweise für Hilfsbrücken)

In der RiL 804.4110 A03 Tab. 2 hat sich ein Fehler eingeschlichen. Im Text werden diese Lagerkräfte als charakteristische Kräfte bezeichnet; es handelt sich aber um Kräfte im Grenzzustand der Tragfähigkeit. Neben der Verkehrslast SW/0 sind auch die Fliehkräfte, der Wind, die Überhöhung und der Seitenstoß berücksichtigt. Besonders bei den Seitenkräften ist ein nochmaliger Teilsicherheitsbeiwert oft katastrophal.