G Teilsicherheits- und Kombinationsbeiwerte: Unterschied zwischen den Versionen
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In der ELTB (Teil I Kap. 8.8.2 S. 116) wird der Wert ψ<sub>1</sub> für die Einwirkung SW/2 mit 0,8 festgelegt. Im EC 1 steht (Kap. I Tab. A2.3) der Wert ψ<sub>1</sub>=1,0. | In der ELTB (Teil I Kap. 8.8.2 S. 116) wird der Wert ψ<sub>1</sub> für die Einwirkung SW/2 mit 0,8 festgelegt. Im EC 1 steht (Kap. I Tab. A2.3) der Wert ψ<sub>1</sub>=1,0. | ||
Und nicht vergessen: für SW/2: ψ<sub>0</sub>==0! | |||
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Und nicht vergessen: für SW/2: ψ<sub>0</sub>==0! also nix mit GZT. | |||
Auch soll für das SW/2 beim der Ermittling der Fliehkräfte die Geschwindigkeit mit max. 80km/h angesetzt werden. | |||
Version vom 11. Mai 2021, 12:32 Uhr
Diese Thema ist unerschöpflich und wer denkt, er macht es dieses mal richtig...der hört wahrscheinlich in seinem Hinterkopf ein leies Lachen!
In allen möglichen Dokumenten:
- DIN EN
- RiLi 804...
- ELTB
- ZTV-ING
- ARS
werden Vorgaben für diesen oder jenen Wert gemacht. Oft werden diese Faktoren auch bauartspezifisch festgelegt bzw. es werden andere Vorgaben für ungültig erklärt.
Hier trage ich fortlaufend einfach mal so zusammen, was mir da so vor die Lesebrille läuft.
ELTB
In der ELTB (Teil I Kap. 8.8.2 S. 116) wird der Wert ψ1 für die Einwirkung SW/2 mit 0,8 festgelegt. Im EC 1 steht (Kap. I Tab. A2.3) der Wert ψ1=1,0.
EC1
Und nicht vergessen: für SW/2: ψ0==0! also nix mit GZT.
Auch soll für das SW/2 beim der Ermittling der Fliehkräfte die Geschwindigkeit mit max. 80km/h angesetzt werden.
Schlagwörter
SW/2, ELTB