C Nachweise im Massivbau: Unterschied zwischen den Versionen
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* Nachrechnungsrichtlinie (1. Ergänzung): hier wird im Abschn. 12.2.2 (6) ebenfalls eine Reduzierung 40-70% zugelassen. | * Nachrechnungsrichtlinie (1. Ergänzung): hier wird im Abschn. 12.2.2 (6) ebenfalls eine Reduzierung 40-70% zugelassen. | ||
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== GZG == | == GZG == |
Version vom 25. Juli 2023, 16:04 Uhr
Allgemeines
Hier sammle ich meine Informationen zur Bemessung im Massivbau: da kommt was zusammen!
GZT
Torsionssteifigkeit
Hier gibt es in der Norm recht unterschiedliche Auffassungen:
- EC 2: In der Norm EC 2 Teil 2wird im Abschnitt 6.3.1 keine Reduzierung der Torsinssteifigkeit zugelassen
- RiL 804: hier wird im Abschnitt 2(4) der RiL 804.4201 ausdrücklich eine Reduzierung auf 50% zugelassen
- Nachrechnungsrichtlinie (1. Ergänzung): hier wird im Abschn. 12.2.2 (6) ebenfalls eine Reduzierung 40-70% zugelassen.
Da hilft nur der gesunde Ingenieurverstand.