G Nachrechnung von Bahnbrücken: Unterschied zwischen den Versionen
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Insbesonders die Regelungen zu "Setzungen" und "Ermüdung" können einem viel Arbeit abnehmen. Klasse sind auch die geringen Teilsicherheitsbeiwerte. Beachte aber die Teilsicherheiten auf der Materialseite: <ref>805.0202 Abschn. 2</ref>. | Insbesonders die Regelungen zu "Setzungen" und "Ermüdung" können einem viel Arbeit abnehmen. Klasse sind auch die geringen Teilsicherheitsbeiwerte. Beachte aber die Teilsicherheiten auf der Materialseite: <ref>805.0202 Abschn. 2</ref>. | ||
Besonders toll ist die Thematik Gebrauchstauglichkeit geregelt: entfällt!!! 👍 <ref>805.0101 Abschn. 4 (11)</ref>. | Besonders toll ist die Thematik Gebrauchstauglichkeit geregelt: entfällt!!! 👍 <ref>805.0101 Abschn. 4 (11)</ref>. | ||
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Bei den Gewölbebrücken ist (gemeinsam mit dem EBA) zu überlegen, ob ggf. eine [[C nichtlineare Arbeitslinie Mauerwerk|nichtlineare Berechnung]] zum Ziel führt. | Bei den Gewölbebrücken ist (gemeinsam mit dem EBA) zu überlegen, ob ggf. eine [[C nichtlineare Arbeitslinie Mauerwerk|nichtlineare Berechnung]] zum Ziel führt. | ||
Allein der Abschn. "Zweck und Anliegen" der RiL 805.0203 bedarf einer besonderen Würdigung. Der absolute Bringer steht aber im Abschnitt 5(6): '''zulässige Zugspannungen von 20%''' der Druckspannungen!!! | |||
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Wenn sich also ein Gleichgewichtszustand über ausschließlich Druckspannungen finden lässt, so ist die Tragfähigkeit rechnerisch nachgewiesen. | Wenn sich also ein Gleichgewichtszustand über ausschließlich Druckspannungen finden lässt, so ist die Tragfähigkeit rechnerisch nachgewiesen. | ||
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Gewoelbe.JPG|System | |||
Arbeitslinie_mauerwerk.JPG|nichtlineare Arbeitslinie | |||
Iteration.JPG|Iterationsverlauf | |||
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Aktuelle Version vom 26. November 2020, 13:39 Uhr
Allgemeines
Die RiLi 805 ist eine tolle Norm; aber zuerst ist immer die Frage zu klären, ob man die aktuelle Version vor sich hat 😫 und außerdem sind die vielen Querverweise auf andere Abschnitte der RiLi 805 sowie auf andere Normen zu verfolgen.
Insbesonders die Regelungen zu "Setzungen" und "Ermüdung" können einem viel Arbeit abnehmen. Klasse sind auch die geringen Teilsicherheitsbeiwerte. Beachte aber die Teilsicherheiten auf der Materialseite: [1]. Besonders toll ist die Thematik Gebrauchstauglichkeit geregelt: entfällt!!! 👍 [2].
Gewölbebrücken der Bahn
Bei den Gewölbebrücken ist (gemeinsam mit dem EBA) zu überlegen, ob ggf. eine nichtlineare Berechnung zum Ziel führt. Allein der Abschn. "Zweck und Anliegen" der RiL 805.0203 bedarf einer besonderen Würdigung. Der absolute Bringer steht aber im Abschnitt 5(6): zulässige Zugspannungen von 20% der Druckspannungen!!!
Nach der:
DIN 1053-100 Abschn. 5.4, Abschn. 8.9.1.2 sowie Abschn. 9.9.1.2
besteht keine Begrenzung der klaffenden Fuge.
Die Richtlinie 805.0203 (Abschn. 7(6); Ausgabe 2010) stellt eine Forderungen bzgl. der maximal zulässigen klaffenden Fuge. Dies gilt aber nur für die Pfeiler und Widerlager.
Wenn sich also ein Gleichgewichtszustand über ausschließlich Druckspannungen finden lässt, so ist die Tragfähigkeit rechnerisch nachgewiesen.