G konstruktive Hinweise und Lastangaben für Stahlverbundbrücken: Unterschied zwischen den Versionen
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Norm: Neben der ZTV-ING, der DIN EN 1994-2 ist auch noch das ARS 22/2012 Anlage 6 zu beachten. | Norm: Neben der ZTV-ING, der DIN EN 1994-2 ist auch noch das ARS 22/2012 Anlage 6 zu beachten. | ||
Beton: Es sind nur Beton C30/37 bis C50/60 zulässig. | Beton: Es sind nur Beton C30/37 bis C50/60 zulässig. | ||
Auflagerquerträger: s. ZTV-ING Teil 4, Abschn. 2, Anhang A | Auflagerquerträger: s. ZTV-ING Teil 4, Abschn. 2, Anhang A | ||
Fahrbahnplatten aus Fertigteilen '''ohne''' Ortbetonergänzung (sehr beliebt im kommunalen Bereich) sind nicht zulässig. | Fahrbahnplatten aus Fertigteilen '''ohne''' Ortbetonergänzung (sehr beliebt im kommunalen Bereich) sind nicht zulässig. | ||
Die Ortbetonergänzung muss im Fahrbahnbereich mindestens 20cm (siehe aber integrale Brücken) dick sein. Für die Auflagerstreifen der Fertigteile gilt eine Mindestbreite von 30mm. Das Maß für die Zusammendrückbarkeit beträgt 3...10mm. | Die Ortbetonergänzung muss im Fahrbahnbereich mindestens 20cm (siehe aber integrale Brücken) dick sein. Für die Auflagerstreifen (Abdichtung) der Fertigteile gilt eine Mindestbreite von 30mm. Das Maß für die Zusammendrückbarkeit beträgt 3...10mm. | ||
Für die Bewehrung der Fahrbahnplatten gibt die ZTV-ING (Teil 4.2 Absatz 5.5) "ergänzende Regelungen" vor. Diese strengen Regeln "punktuell" nicht einzuhalten, das halte ich für vertretbar. Eine Abstimmung mit dem Prüfer ist natürlich ratsam. Ggf. muss man in den kritischen Bereichen eine 40cm dicke Platte ausführen. | |||
Aktuelle Version vom 21. Oktober 2020, 12:07 Uhr
Straßenbrücken
Norm: Neben der ZTV-ING, der DIN EN 1994-2 ist auch noch das ARS 22/2012 Anlage 6 zu beachten.
Beton: Es sind nur Beton C30/37 bis C50/60 zulässig.
Auflagerquerträger: s. ZTV-ING Teil 4, Abschn. 2, Anhang A
Fahrbahnplatten aus Fertigteilen ohne Ortbetonergänzung (sehr beliebt im kommunalen Bereich) sind nicht zulässig.
Die Ortbetonergänzung muss im Fahrbahnbereich mindestens 20cm (siehe aber integrale Brücken) dick sein. Für die Auflagerstreifen (Abdichtung) der Fertigteile gilt eine Mindestbreite von 30mm. Das Maß für die Zusammendrückbarkeit beträgt 3...10mm.
Für die Bewehrung der Fahrbahnplatten gibt die ZTV-ING (Teil 4.2 Absatz 5.5) "ergänzende Regelungen" vor. Diese strengen Regeln "punktuell" nicht einzuhalten, das halte ich für vertretbar. Eine Abstimmung mit dem Prüfer ist natürlich ratsam. Ggf. muss man in den kritischen Bereichen eine 40cm dicke Platte ausführen.