G Bohrpfähle: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuell gilt die DIN EN 1536 (12-2010). Diese wird auch in der aktuellen ZTV-ING benannt.
Aktuell gilt die DIN EN 1536 (12-2010). Diese wird auch in der aktuellen ZTV-ING benannt.
Auch der Eurocode 2 regelt mit: Betondeckung EC2 Abschnitt II-2.3.4.2 🙄 (Immer schön, wenn man in diesem Papierberg was gefunden hat!)
Für die Betondeckung (bis Außenkante Wendel) wählt man üblicherweise um die 8cm.


== innere Tragfähigkeit ==
== innere Tragfähigkeit ==
Wenn man bei der inneren Tragfähigkeit mit normaler Bewehrung nicht zurecht kommt, so kann auch einen "Verbundpfahl" diskutiert werden.
[[Datei:Pfahlbewehrung.jpg|gerahmt|rechts|zweilagige Pfahlbewehrung]]
Wenn man bei der inneren Tragfähigkeit mit normaler Bewehrung nicht zurecht kommt, so kann ggf. ein [[C Verbundpfahl|Verbundpfahl]] diskutiert werden.
Zumindest theoretisch kann auch ein Kopfgelenk ausgeführt werden.
Zumindest theoretisch kann auch ein Kopfgelenk ausgeführt werden.


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Der lichte Abstand zwischen den Längseisen soll 10cm nicht unterschreiten.
Der lichte Abstand zwischen den Längseisen soll 10cm nicht unterschreiten.
== Mindestbewehrung ==
in der DIN EN 1536 finden sich unter 7.5 Angaben zur Mindestbewehrung von Pfählen. Diese ist deutlich geringer als die bisherige normative Festlegung!
Auch die kleinsten Durchmesser und die maximal zulässigen Stababstände wirken doch eher minimalistisch.
Der EC2_2 regelt in [II 9.8.5] den kleinsten zulässigen Durchmesser der Längsbewehrung mit d=16mm sowie die Mindestbewehrung im Brückenbau.
Die Forderung, dass der lichte Abstand zwischen den Längseisen die 100mm nicht unterschreiten (Abschn. 7.5.2.6) darf, wird im Regelfall maßgebend für die max. einbaubare Bewehrung.
== Lagesicherung ==
Bei Bohrpfählen gibt es entspr. der ZTV-ING einiges zu beachten. Über die Distanzringe und das Fußkreuz wird der Bewehrungskorb stabilisert. Abstandshalter sorgen dafür, dass die Bewehrung die geforderte Betondeckung erhält.
[[Datei:Abstandshalter bohrpfahl.jpg|800px|links|mini|Abstandshalter Bohrpfahl]]
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== gängige Durchmesser ==
Folgende (Außen-) Durchmesser sind nachweislich ausgeführt wurden:
*    50cm
*    62cm
*    75cm
*    88cm
*    100cm
*    108cm
*    118cm
*    120cm
*    130cm
*    150cm
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Mein größter Pfahl hatte einen Durchmesser von 2,1m und war 27m lang!
Aber auch 36m (D=1,5m) waren schon in der Planung.
== Kopfgelenk ==
In der ZTV-ING werden im Teil 8, Abschn. 3, Kapitel 3 '''ungeschützte Betongelenke'''  behandelt. Diese sind im Erdreich bzw. in korrosionsgefährdeten Bereichen nicht zulässig.
Dann muss es eben Edelstahl sein: aber Vorsicht, so teure Eisen bekommen ganz schnell flicke Füße!
== Bohrpfahlwände ==
In den Normen findet sich nicht viel zu den tangierenden und überschnittenen Bohrpfahlwänden. Dafür aber in der EA Pfähle im Abschn. 5.4.6.5.
== Hüllrohr ==
Es gibt innen liegende und außenliegende Hüllrohre (auch Hülsrohr).<ref>s. "Bohrpfähle" S. 313</ref>
== Literatur ==
[[L EA-Pfähle 2. Auflage|EA-Pfähle]], [[L Bohrpfähle|Bohrpfähle]]
[[Kategorie:Grundbau]]
[[Kategorie:Grundbau]]
[[Kategorie:Brückenunterbauten - Gründungen]]
[[Kategorie:Brückenunterbauten - Gründungen]]

Aktuelle Version vom 12. Dezember 2024, 07:16 Uhr

Normen

Bisher galten die DIN 4014 bzw. die ZTV-ING.

Aktuell gilt die DIN EN 1536 (12-2010). Diese wird auch in der aktuellen ZTV-ING benannt. Auch der Eurocode 2 regelt mit: Betondeckung EC2 Abschnitt II-2.3.4.2 🙄 (Immer schön, wenn man in diesem Papierberg was gefunden hat!)

Für die Betondeckung (bis Außenkante Wendel) wählt man üblicherweise um die 8cm.

innere Tragfähigkeit

zweilagige Pfahlbewehrung

Wenn man bei der inneren Tragfähigkeit mit normaler Bewehrung nicht zurecht kommt, so kann ggf. ein Verbundpfahl diskutiert werden. Zumindest theoretisch kann auch ein Kopfgelenk ausgeführt werden.

Ein zweiter (innerer) Bewehrungskorb sollte vermieden werden, entspricht aber durchaus dem Regelwerk.

Der lichte Abstand zwischen den Längseisen soll 10cm nicht unterschreiten.

Mindestbewehrung

in der DIN EN 1536 finden sich unter 7.5 Angaben zur Mindestbewehrung von Pfählen. Diese ist deutlich geringer als die bisherige normative Festlegung! Auch die kleinsten Durchmesser und die maximal zulässigen Stababstände wirken doch eher minimalistisch.

Der EC2_2 regelt in [II 9.8.5] den kleinsten zulässigen Durchmesser der Längsbewehrung mit d=16mm sowie die Mindestbewehrung im Brückenbau.

Die Forderung, dass der lichte Abstand zwischen den Längseisen die 100mm nicht unterschreiten (Abschn. 7.5.2.6) darf, wird im Regelfall maßgebend für die max. einbaubare Bewehrung.

Lagesicherung

Bei Bohrpfählen gibt es entspr. der ZTV-ING einiges zu beachten. Über die Distanzringe und das Fußkreuz wird der Bewehrungskorb stabilisert. Abstandshalter sorgen dafür, dass die Bewehrung die geforderte Betondeckung erhält.

Abstandshalter Bohrpfahl






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gängige Durchmesser

Folgende (Außen-) Durchmesser sind nachweislich ausgeführt wurden:

  • 50cm
  • 62cm
  • 75cm
  • 88cm
  • 100cm
  • 108cm
  • 118cm
  • 120cm
  • 130cm
  • 150cm
   +++

Mein größter Pfahl hatte einen Durchmesser von 2,1m und war 27m lang! Aber auch 36m (D=1,5m) waren schon in der Planung.

Kopfgelenk

In der ZTV-ING werden im Teil 8, Abschn. 3, Kapitel 3 ungeschützte Betongelenke behandelt. Diese sind im Erdreich bzw. in korrosionsgefährdeten Bereichen nicht zulässig.

Dann muss es eben Edelstahl sein: aber Vorsicht, so teure Eisen bekommen ganz schnell flicke Füße!

Bohrpfahlwände

In den Normen findet sich nicht viel zu den tangierenden und überschnittenen Bohrpfahlwänden. Dafür aber in der EA Pfähle im Abschn. 5.4.6.5.

Hüllrohr

Es gibt innen liegende und außenliegende Hüllrohre (auch Hülsrohr).[1]


Literatur

EA-Pfähle, Bohrpfähle

  1. s. "Bohrpfähle" S. 313