G Schwingungsanfälligkeit: Unterschied zwischen den Versionen
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In der DIN EN 1991-1-4/NA.C.2 wird ein Kriterium für die Beurteilung der Schwingungsanfälligkeit von Bauwerken (bzw. Bauteilen) festgelegt. Andere Normen (vor allem RiLi 804.5501 Abschn. 5.3 (1) '''Lärmschutzwände''') nehmen auf dieses Kriterium bezug, derart, dass die Erfüllung des Kriteriums als Voraussetzung für quasistatische Belastung gilt. | In der DIN EN 1991-1-4/NA.C.2 wird ein Kriterium für die Beurteilung der Schwingungsanfälligkeit von Bauwerken (bzw. Bauteilen) bei [[G deutscher Wind|Windbelastung]] festgelegt. Andere Normen (vor allem RiLi 804.5501 Abschn. 5.3 (1) '''Lärmschutzwände''') nehmen auf dieses Kriterium bezug, derart, dass die Erfüllung des Kriteriums als Voraussetzung für quasistatische Belastung gilt. Das Gleiche gilt für '''Bahnsteigdächer'''. <ref>Bautechnische Nachweisführung für Bahnsteigdächer 813.0203A01 vom 01.12.2022</ref> | ||
Bei der Berechnung ist auf die Abweichungen zwischen der DIN EN 1991-1-4 und dem nationalen Anhang zu achten. | Bei der Berechnung ist auf die Abweichungen zwischen der DIN EN 1991-1-4 und dem nationalen Anhang zu achten. | ||
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Als Entscheidungskriterium dient der Resonanzfaktor '''c<sub>d</sub>'''. | |||
Der Wert c<sub>d</sub> beschreibt die dynamische Überhöhung durch resonanzartige Bauwerksschwingungen infolge Windturbulenzen. | |||
Die nachstehende Grafik zeigt ein Beispiel für den Zusammenhang zwischen der ersten Eigenfrequenz '''n<sub>1,X</sub>''' und dem Resonanzfaktor '''c<sub>d</sub>'''. | |||
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== Schlagworte == | |||
Schwingungsanfälligkeit, Wind, Lärmschutzwände, Torsionsbalken, Resonanzfaktor, Eigenfrequenz | |||
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[[Kategorie:Ermüdung]] | [[Kategorie:Ermüdung]] | ||
[[Kategorie:Sonstige Konstruktionen]] | [[Kategorie:Sonstige Konstruktionen]] |
Aktuelle Version vom 29. Dezember 2022, 06:38 Uhr
Vorbemerkungen
In der DIN EN 1991-1-4/NA.C.2 wird ein Kriterium für die Beurteilung der Schwingungsanfälligkeit von Bauwerken (bzw. Bauteilen) bei Windbelastung festgelegt. Andere Normen (vor allem RiLi 804.5501 Abschn. 5.3 (1) Lärmschutzwände) nehmen auf dieses Kriterium bezug, derart, dass die Erfüllung des Kriteriums als Voraussetzung für quasistatische Belastung gilt. Das Gleiche gilt für Bahnsteigdächer. [1]
Bei der Berechnung ist auf die Abweichungen zwischen der DIN EN 1991-1-4 und dem nationalen Anhang zu achten.
Berechnung
Ausgangsgrößen
- Abmessungen
- erste Eigenfrequenz
- Windzone
- Geländekategorie
- logarithmisches Dekrement
Zwischengrößen
Einige Zwischengrößen sind von der Eigenfrequenz abhängig, andere nicht. Für die Programmierung (EXCEL) muss man dass unterscheiden.
- mittlerer Wind
- Turbulenzintensität
- Integrallängenmaß
- Böengrundanteil
- Spitzenfaktor für quasistatische Reaktion
- dimensionslose Frequenz
- aerodynamische Übertragungsfunktionen
- dimensionslose spektrale Dichte
- Resonanzantwortanteil
- Erwartungswert der Frequenz der Böenreaktion
- Spitzenbeiwert
Ergebnis
Als Entscheidungskriterium dient der Resonanzfaktor cd.
Der Wert cd beschreibt die dynamische Überhöhung durch resonanzartige Bauwerksschwingungen infolge Windturbulenzen.
Die nachstehende Grafik zeigt ein Beispiel für den Zusammenhang zwischen der ersten Eigenfrequenz n1,X und dem Resonanzfaktor cd.
Schlagworte
Schwingungsanfälligkeit, Wind, Lärmschutzwände, Torsionsbalken, Resonanzfaktor, Eigenfrequenz
- ↑ Bautechnische Nachweisführung für Bahnsteigdächer 813.0203A01 vom 01.12.2022