G konstruktive Hinweise und Lastangaben für Stahlverbundbrücken: Unterschied zwischen den Versionen

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== Straßenbrücken ==
Norm: Neben der ZTV-ING, der DIN EN 1994-2 ist auch noch das ARS 22/2012 Anlage 6 zu beachten.
 
Beton: Es sind nur Beton C30/37 bis C50/60 zulässig.
 
Auflagerquerträger: s. ZTV-ING Teil 4, Abschn. 2, Anhang A
 
Fahrbahnplatten aus Fertigteilen '''ohne''' Ortbetonergänzung (sehr beliebt im kommunalen Bereich) sind nicht zulässig.
 
Die Ortbetonergänzung muss im Fahrbahnbereich mindestens 20cm (siehe aber integrale Brücken) dick sein. Für die Auflagerstreifen der Fertigteile gilt eine Mindestbreite von 30mm. Das Maß für die Zusammendrückbarkeit beträgt 3...10mm.
 
 
[[Kategorie:Stahlverbundbau]]
[[Kategorie:Stahlverbundbrücken Bahn]]
[[Kategorie:Stahlverbundbrücken Straße]]

Version vom 23. März 2020, 15:53 Uhr

Straßenbrücken

Norm: Neben der ZTV-ING, der DIN EN 1994-2 ist auch noch das ARS 22/2012 Anlage 6 zu beachten.

Beton: Es sind nur Beton C30/37 bis C50/60 zulässig.

Auflagerquerträger: s. ZTV-ING Teil 4, Abschn. 2, Anhang A

Fahrbahnplatten aus Fertigteilen ohne Ortbetonergänzung (sehr beliebt im kommunalen Bereich) sind nicht zulässig.

Die Ortbetonergänzung muss im Fahrbahnbereich mindestens 20cm (siehe aber integrale Brücken) dick sein. Für die Auflagerstreifen der Fertigteile gilt eine Mindestbreite von 30mm. Das Maß für die Zusammendrückbarkeit beträgt 3...10mm.