G Teilsicherheits- und Kombinationsbeiwerte: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ITP
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 13: Zeile 13:
=== ELTB ===
=== ELTB ===
In der ELTB (Teil I Kap. 8.8.2 S. 116) wird der Wert ψ<sub>1</sub> für die Einwirkung SW/2 mit 0,8 festgelegt. Im EC 1 steht (Kap. I Tab. A2.3) der Wert ψ<sub>1</sub>=1,0.
In der ELTB (Teil I Kap. 8.8.2 S. 116) wird der Wert ψ<sub>1</sub> für die Einwirkung SW/2 mit 0,8 festgelegt. Im EC 1 steht (Kap. I Tab. A2.3) der Wert ψ<sub>1</sub>=1,0.
Und nicht vergessen: für SW/2: ψ<sub>0</sub>==0!
 
=== EC1 ===
Und nicht vergessen: für SW/2: ψ<sub>0</sub>==0! also nix mit GZT.
 
Auch soll für das SW/2 beim der Ermittling der Fliehkräfte die Geschwindigkeit mit max. 80km/h angesetzt werden.





Version vom 11. Mai 2021, 12:32 Uhr

Diese Thema ist unerschöpflich und wer denkt, er macht es dieses mal richtig...der hört wahrscheinlich in seinem Hinterkopf ein leies Lachen!

In allen möglichen Dokumenten:

  • DIN EN
  • RiLi 804...
  • ELTB
  • ZTV-ING
  • ARS

werden Vorgaben für diesen oder jenen Wert gemacht. Oft werden diese Faktoren auch bauartspezifisch festgelegt bzw. es werden andere Vorgaben für ungültig erklärt.

Hier trage ich fortlaufend einfach mal so zusammen, was mir da so vor die Lesebrille läuft.

ELTB

In der ELTB (Teil I Kap. 8.8.2 S. 116) wird der Wert ψ1 für die Einwirkung SW/2 mit 0,8 festgelegt. Im EC 1 steht (Kap. I Tab. A2.3) der Wert ψ1=1,0.

EC1

Und nicht vergessen: für SW/2: ψ0==0! also nix mit GZT.

Auch soll für das SW/2 beim der Ermittling der Fliehkräfte die Geschwindigkeit mit max. 80km/h angesetzt werden.


Schlagwörter

SW/2, ELTB