G Setzungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei dem "sup" - Wert muss man in die jeweilige Bemessungsnorm schauen. Im [EC 2 Kap. II NCI zu 2.3.1.3(4)] findet sich tatsächlich: γ<sub>G,set,sup</sub>=1,00.
Bei dem "sup" - Wert muss man in die jeweilige Bemessungsnorm schauen. Im [EC 2 Kap. II NCI zu 2.3.1.3(4)] findet sich tatsächlich: γ<sub>G,set,sup</sub>=1,00.


Dagen habe ich im EC 3 keine derartige Vorgabe gefunden.
Dagegen habe ich im EC 3 keine derartige Vorgabe gefunden.


Da es der Norm nach ständige Lasten sind, werden alle Kombinationsbeiwerte zu "1" angesetzt. Bei Massivbrücken dürfen die Lasten (aber nur im GZT!) auf 60% reduziert werden. Normalerweise schließen sich die Setzungslastfälle gegenseitig aus; nicht wirklich typisch für "ständige Lasten".
Da es der Norm nach ständige Lasten sind, werden alle Kombinationsbeiwerte zu "1" angesetzt. Bei Massivbrücken dürfen die Lasten (aber nur im GZT!) auf 60% reduziert werden. Normalerweise schließen sich die Setzungslastfälle gegenseitig aus; nicht wirklich typisch für "ständige Lasten".


[[Kategorie:Allgemeines zu Lasten]]
[[Kategorie:Allgemeines zu Lasten]]

Aktuelle Version vom 15. März 2022, 09:46 Uhr

Setzungen sind sowohl im GZT als auch im GZG als "ständige Lasten" zu berücksichtigen. Das steht im [EC 1 Kap. I Anhang A2 Abschn. A2.2.1 (15)]. In der Tabelle NA.A2.1 wird aber nur ein Wert γG,set angegeben, also kein "sup" und kein "inf". Für eine ständige Last würde man ja auch einen Wert von γG,set,inf≈1 vermuten. Aber in der Fußnote e) findet sich die Erklärung: Setzungen sollen nur dann berücksichtigt werden, wenn sie ungünstig wirken: also sind es doch Verkehrslasten!

γG,set,inf=0!

γG,set,sup=1,00...1,35 (für Eisenbahnbrücken nach DIN FB allerdings 1,50! 😣)

Bei dem "sup" - Wert muss man in die jeweilige Bemessungsnorm schauen. Im [EC 2 Kap. II NCI zu 2.3.1.3(4)] findet sich tatsächlich: γG,set,sup=1,00.

Dagegen habe ich im EC 3 keine derartige Vorgabe gefunden.

Da es der Norm nach ständige Lasten sind, werden alle Kombinationsbeiwerte zu "1" angesetzt. Bei Massivbrücken dürfen die Lasten (aber nur im GZT!) auf 60% reduziert werden. Normalerweise schließen sich die Setzungslastfälle gegenseitig aus; nicht wirklich typisch für "ständige Lasten".