G Bauartunabhängige Nachweise

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Vorbemerkungen

Bei Eisenbahnbrücken sind "unabhängig von der Bauart" einige zusätzliche Nachweise zu führen [1]. Dabei geht es im Wesentlichen um Verformungen. Diese Nachweise sollten in der Entwurfsphase geführt werden, da sie für die gesamte Konstruktion maßgebend werden können. Oft kann man diese Nachweise nur dadurch erfüllen, indem man die Konstruktion grundlegend verändert. Wenn der Blick auf den Bauwerksplan ein mulmiges Gefühl im Bauch erzeugt: dann diese Nachweise führen!

Bei jedem Nachweis muss man schauen, mit welchen Lasten konkret der Nachweis zu führen ist, da gibt es alle möglichen Kombinationen.

Manche Nachweise sind nur für bestimmte Konstruktionen (eingleisige Stahlüberbauten) zu führen; beim Resonaznachweis lohnt es sich immer zu prüfen, ob selbiger ggf. entfallen kann.

Und: für einen kleinen Stahlbetonrahmen sind diese Nachweise sicher erfüllt?!!!

Liste der Nachweise

  • Resonanzrisiko
  • Schienenspannungen; inklusive Längsverschiebungen
  • Endtangentenwinkel
  • Verformungswege an Überbauenden
  • Verwindung des Überbaus
  • Vertikale Verformung des Überbaus
  • Querverformungen und Querschwingungen des Überbaus
  • max. vertikale Durchbiegung für den Reisendenkomfort

Details

Nachweis Norm Hinweise
Resonanzrisiko RiL 804.3101 Abschn. 3 s. Abschn. 2 "Entfall der dynamischen Berechnung", ersetzt EC 1 Kap. III 6.4.4
Schienenspannungen RiL 804.3401 ersetzt einzelne Abschn. des EC
Endtangentenwinkel EC 1 Kap. I A2.4.4.2.3 und RiL 804.3101 Abschn. 2 Tab. 3 und Bild 2 einschl. T sowie α und Φ
Verformungswege an Überbauenden EC 1 Kap. I A2.4.4.2.3 und RiL 804.3101 Abschn. 2 Tab. 2 und Bild 1 α und Φ [2]
Verwindung des Überbaus EC 1 Kap. I A2.4.4.2.2 α und Φ
vertikale Verformung des Überbaus EC 1 Kap. I A2.4.4.2.3 [3] L/600; α und Φ [4]
Nachweis 1 1393–1450 Herzog von Bayern-Landshut Sohn Friedrichs
Nachweis 1 1450–1479 Herzog von Bayern-Landshut Sohn Heinrichs XVI.
Nachweis 1 1479–1503 Herzog von Bayern-Landshut Sohn Ludwigs IX.

Einzelnachweise

  1. ergänzende Festlegungen: Nachweise unabhängig von der Bauart, RiL 804.3101
  2. EC 1 Kap. III Tab. 6.11 Fußnote a)
  3. EC 1 Kap. III Tab. 6.10 sowie 6.11 Fußnote a)
  4. EC 1 Kap. III Tab. 6.11 Fußnote a)